Durch den Ausbau des Zweckverbands „Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis“ sollen zunächst ca. 20.000 Haushalte, die derzeit keinen Zugang zu schnellem Internet haben und auf absehbare Zeit auch nicht durch private Telekommunikationsunternehmen versorgt werden, einen Glasfaseranschluss direkt bis ins Gebäude erhalten.
Durch diese Maßnahme wird insbesondere im ländlichen Raum ein Versorgungsniveau erreicht, welches in vielen Städten noch nicht vorhanden ist. Damit wird die Attraktivität des ländlichen Raumes erheblich gesteigert und für die Zukunft die Grundlage des Arbeitens auf hohem Niveau auch außerhalb von Großstädten geschaffen.
In Kooperation mit dem Netzbetreiber Vodafone wird hier das größte Investitionsprojekt des Landkreises und der Gemeinden der vergangenen Jahrzehnte realisiert.
Auf dieser Webseite informieren wir Sie über den aktuellen Stand der Umsetzung des Glasfaserausbaus im Enzkreis. Gleichzeitig haben Sie die Möglichkeit, sich den für den Ausbau Ihres Gebäudes notwendigen Grundstücknutzungsvertrages herunterzuladen sowie sich im Falle des Interesses an einem Vertrag mit Vodafone zu registrieren.
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQ.
Link zum virtuellen Infoabend vom 13.04.2022 (externer Link)
News
Branchendialog veröffentlicht
Vodafone und Zweckverband schalten erste Kunden ans Glasfaser-Netz
Jahresbericht 2023 Bundesnetzagentur
Aktueller Stand aller Mitgliedsgemeinden (26.04.2024)
Kalender
Projektablauf
Beginnend mit der Idee einer nachhaltigen Verbesserung der Breitbandversorgung im Enzkreis durch den Zweckverband bis hin zum „Aufschalten“ einer tatsächlich nutzbaren Internetverbindung über einen Glasfaser-Anschlusses in Ihrem Haus entsteht ein großer Zeit- und Arbeitsaufwand. Diesen Aufwand haben wir zur Veranschaulichung in mehrere Phasen aufgeteilt.
Der Zweckverband hat bereits für die meisten Verbandskommunen eine vorläufige Förderzusage vom Bund und vom Land Baden-Württemberg erhalten. Beide unterstützen den Glasfaserausbau durch milliardenschwere Fördermittelprojekte. Diese fließen größtenteils an Kreise und Gemeinden, die damit den sehr kostenintensiven Glasfaserausbau finanzieren. Umfangreiche Vorschriften erfordern eine sehr genaue Antragstellung, ausführliche Dokumentationsmaßnahmen und viel Geduld beim Abruf der Fördermittel.
Der Zweckverband darf das verbandseigene Netz nicht selbst betreiben. Infolgedessen wurde 2019 in einer europaweiten Ausschreibung ein Betreiber für den Betrieb der Breitbandversorgung im Enzkreis gesucht. Diese Ausschreibung hat Vodafone gewonnen und darf deshalb das fertig gebaute Glasfaser Netz des Zweckverbands vorrangig nutzen. Allerdings besteht eine Verpflichtung zum diskriminierungsfreien Zugang für alle anderen Netzbetreiber („Open Access“), die für die Nutzung des Zweckverbands-Netzes eine entsprechende Vereinbarung mit Vodafone abschließen müssen.
Auch die notwendigen Planungs- und Bauleistungen müssen ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden. Der Zweckverband verfolgt dabei die Maßgabe, dass für jede Verbandskommune ein einheitliches Unternehmen gefunden wird.
Während der Vorvermarktungszeit haben alle Bürger*innen, deren Adresse sich im Ausbaugebiet des Zweckverbandes befindet, die Möglichkeit sich für einen Hausanschluss zu entscheiden und zu registrieren. Sofern sich Ihre Adresse im Ausbaugebiet befindet, erhalten Sie Ihren Hausanschluss kostenlos. Als Hausanschluss wird dabei die gesamte Strecke zwischen der Grundstücksgrenze und der Innenwand Ihres Gebäudes bezeichnet.
Gleichzeitig vermarktet die Vodafone GmbH auch entsprechende Endkundenverträge. Sofern Sie sich auch für einen Vertrag mit der Vodafone GmbH interessieren, haben Sie in diesem Zeitraum auch die Möglichkeit einen gesonderten Vorvertrag mit der Vodafone GmbH abzuschließen. Die Vodafone GmbH vermarktet in diesem Zeitraum kostengünstige Angebote und bietet auch weitere zusätzliche Vergünstigungen (z.B. eine kostenlose In-House-Verkabelung) an.
Wir möchten darauf hinweisen, dass keine Pflicht zum Abschluss eines Vodafone-Vertrages besteht, sofern Sie sich nur für einen Glasfaser-Hausanschluss des Zweckverbandes interessieren.
Um auch Ihr Gebäude, sowie Ihren Telefon- und Internetanschluss zukunftsfähig ausbauen zu können, empfehlen wir Ihnen deshalb mindestens einen Grundstücknutzungsvertrag (GEE) mit dem Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis abzuschließen, auch wenn Sie kein Interesse an einem Endkundenvertrag mit der Vodafone haben. Einen Grundstücknutzungsvertrag können Sie im Download-Bereich herunterladen oder im Vodafone-Bürgerbüro abholen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in unseren FAQ.
In vielen Ortschaften im Enzkreis bestehen immer noch sehr wenige bis keine Netzverbindungen von min. 30 Mbits/s im Download. Diese Gebiete werden „weiße Flecken“ der Breitbandversorgung genannt. Der Zweckverband und seine Mitgliedskommunen möchten nun in einem ersten Ausbauschritt diese „weißen Flecken“ durch einen Glasfaserausbau bis ins Gebäude erschließen und über das sogenannte „Backbone-Netz“ kreisweit miteinander verbinden. So sollte anschließend jeder Einwohner im Enzkreis eine Netzverbindung von mindestens 30 Mbits/s zur Verfügung haben.
Um einen Ausbau der Breitbandinfrastruktur durchführen zu können, ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis dazu verpflichtet die Planungs- und Bauleistungen auszuschreiben. Dieses Verfahren gliedert sich in einen Teilnahmewettbewerb, die Phase zur Abgabe von indikativen (vorläufigen) Angebote durch die geeigneten Unternehmen, das Verhandlungsgespräch und die Phase zur Abgabe eines endgültigen Angebots. Hierbei sind dem Zweckverband gesetzliche Fristen vorgegeben, weshalb sich das Verfahren über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten erstreckt.
Nach Ablauf der vorgenannten Phasen beschließt die Verbandsversammlung den zu beauftragenden Unternehmer. Im Anschluss daran folgt die Phase der Zuschlagserteilung (ca. 21 Tage), bevor das beauftragte Unternehmen mit der Planung und dem Bau beginnen kann.
Die Planung und der Ausbau verlaufen anschließend in 4 Phasen, welche wir Ihnen nachfolgend etwas näher erläutern möchten:
Nach Abschluss der Ausschreibung der Bauleistungen kann der erfolgreichste Bieter die Ausführungsplanung für das Ausbaugebiet erstellen. Im Rahmen der Ausführungsplanung werden dabei auch die zu diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Grundstücknutzungsverträge berücksichtigt. Für alle übrigen Grundstücke, für welche (noch) kein Grundstücknutzungsvertrag eingereicht worden ist, wird die Planung der Breitbandinfrastruktur bis zur Grundstückgrenze berücksichtigt.
In dieser Phase werden auch genaue Absprachen mit Ihnen als Grundstückseigentümer getroffen, wo genau Ihr Hausanschluss konkret erstellt werden soll und wie der Trassenverlauf auf Ihrem Grundstück voraussichtlich erfolgen wird.
Der Abschluss eines Grundstücknutzungsvertrages ist noch bis zum Abschluss der Baumaßnahmen in Ihrer Straße möglich. Sofern Ihre Adresse im geförderten Ausbaugebiet des Zweckverbandes liegt, kann dieser Anschluss auch kostenlos sein. Bei Fragen können Sie auf den Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis zukommen und vor Abschluss des Grundstücknutzungsvertrages die Förderfähigkeit Ihres Anschlusses prüfen lassen. Gerne können Sie auch vor Ort direkt auf das Bauunternehmen zugehen und Ihren Wunsch zur Errichtung eines Hausanschlusses vortragen. Das Bauunternehmen wird dann die weiteren Möglichkeiten zum Netzanschluss mit dem Zweckverband abklären.
Zunächst werden Telekommunikations-Leerrohre im Gehweg und in den Straßen verlegt. In diese werden zu einem späteren Zeitpunkt Glasfaserkabel (3. Phase) eingeblasen, jedoch ohne dabei erneute Bauarbeiten in der Straße zu verursachen. In der Regel übernimmt eine einheitliche Baufirma den Ausbau im gesamten Ort. Bis zum Abschluss der Bauarbeiten in einer Straße können sich noch diejenigen Bürger*innen für einen kostenlosen Hausanschluss entscheiden, die dies noch nicht während der Vorvermarktungsphase getan haben.
Nach Abschluss des Baus der Leerrohrinfrastruktur wird in diejenigen Leerrohre ein Glasfaserkabel eingeblasen, die bis zu einem Hausanschluss verlegt wurden.
Im Enzkreis wird das sogenannte Betreibermodell angewendet. Dies bedeutet, dass der Zweckverband zwar die Glasfaserinfrastruktur baut, jedoch nicht selbst den Betrieb übernimmt. Die Infrastruktur wird an einen entsprechenden Netzbetreiber verpachtet. Der im Enzkreis verantwortliche Breitband-Netzbetreiber Vodafone ging als Sieger aus einer EU-weiten Ausschreibung hervor und nimmt im Anschluss an das Einblasen der Glasfaserkabel in die Leerrohre seinen Betrieb auf.
Um das Glasfasernetz des Zweckverbands als Kunde auch nutzen zu können, muss neben der Leerrohrverlegung in der Straße bzw. im Gehweg auch ein Anschluss bis in jedes Haus erstellt werden. Dafür ist eine Grundstücknutzungsvereinbarung notwendig. Mit dieser Grundstücknutzungsvereinbarung erlauben Sie dem Zweckverband, dass dieser die Leitung bis in Ihr Haus legen darf. Dabei endet das Leerrohr mit Glasfaserkabel in einem Hausübergabepunkt („HÜP“) z.B. im Keller. Hier endet die Zuständigkeit des Zweckverbands.
Sofern Sie darüber hinaus noch eine Verkabelung im Haus wünschen, kann diese z.B. in Eigenleistung oder in Zusammenarbeit mit dem Netzbetreiber Vodafone gebaut werden.
Die fertiggestellten Hausanschlüsse werden schließlich vom Netzbetreiber eingerichtet und mit den Glasfaser-Leitungen vernetzt. Für die Nutzung des Glasfaseranschlusses ist ein Vertrag mit Vodafone oder einem anderen Telekommunikationsunternehmen notwendig.