LEC International Construction GmbH verlegt im Auftrag des Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis neue Leerrohrtrassen für schnelle Internetanbindung
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis erschließt im Rahmen des „Bundesförderprogramms Breitband“ gemeinsam mit der Firma LEC International Construction GmbH Teile der Gemeinde Königsbach-Stein mit Glasfaser (sog. „Weiße Flecken“; Versorgung unter 30 Mbit/s) und somit mit einer modernen und leitungsstarken Infrastruktur. Die durch den Bund und das Land Baden-Württemberg geförderten Hausanschlüsse sind für die Eigentümer kostenfrei und ohne zwingende Vertragsbindung mit einem Netzbetreiber verbunden.
Die Erschließungsmaßnahmen sollen im März 2026 im Ortsteil Königsbach gestartet werden, in Stein dann anschließend nach Vorlage aller Genehmigungen. Es ist vorgesehen, pro Ortsteil bis zu vier Baukolonnen gleichzeitig einzusetzen. Die Baufirma arbeitet abschnittsweise in den Straßenzügen unter Einhaltung der allgemeinen Vorschriften und Vorgaben. Darunter fällt die mit den Ämtern abgestimmte Verkehrsführung und Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen. Auf die Freihaltung von Zugängen und Einfahrten wird geachtet. Vereinzelt kann es jedoch zu Beeinträchtigungen kommen, wir bitten hierbei um Ihr Verständnis.
Es erfolgt eine regelmäßige Information über anstehende Bauabschnitte, Straßensperrungen usw. über das Mitteilungsblatt sowie die Gemeindewebsite und die Social-Media-Kanäle.
Der Zweckverband übernimmt die Koordinierung der Arbeiten und Prüfung hinsichtlich Einhaltung der Fördervorgaben, die Gemeindeverwaltung unterstützt mit Kenntnissen der Gegebenheiten vor Ort.
Die Firma Sales-as-a-Service GmbH hat bereits die meisten betroffenen Hauseigentümer per E-Mail kontaktiert, um einen Termin vor Ort zur Trassenfestlegung der Hausanschlüsse zu vereinbaren. Sofern dies bislang noch nicht erfolgt ist, wird dies noch telefonisch erfolgen. Erreichbar ist die Sales-as-a-Service GmbH per E-Mail unter enzkreis-glasfaser@sales-as-a-service.de.
Eigentümer von förderfähigen Adressen, die bislang noch keinen Grundstücknutzungsvertrag eingereicht haben, können diesen noch zeitnah beim Zweckverband einreichen. Die Beauftragung muss aber bis zum Start der Baumaßnahmen in den einzelnen Abschnitten erfolgen. Bei nachträglichen Beauftragungen kann eine kostenfreie Erschließung nicht zugesichert werden.
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