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FAQ – Häufige Fragen

Allgemeines

Glasfasern dienen der Übertragung von Daten und sind kaum dicker als ein Haar. Für den heimischen Gebrauch können darüber mühelos 1.000 Mbit/s und mehr im Download übertragen werden, für Gewerbebetriebe auch gleich schnell im Down- und Upload. Die Datenübertragung erfolgt bei Glasfasern quasi in Lichtgeschwindigkeit, weshalb auch auf dem Weg zu den einzelnen Anschlüssen fast keine Daten verloren gehen. Derzeit und insbesondere auch in Zukunft bietet die Übertragung über Glasfaser die bestmögliche Internet-Zugangstechnik. Diese Datenleitungen sind im heutigen digitalen Zeitalter mittlerweile ebenso wichtig wie z. B. Straßen, Strom- oder Trinkwasserleitungen.

Glasfaser-Anschlüsse sind zukunftsfest, da die Übertragungen über Glasfaserleitungen wesentlich stabiler als Kupferleitungen sind, wesentlich höhere Übertragungsraten bieten und auch gleich hohe Down- und Uploadraten können über Glasfaserleitungen erreicht werden. Glasfaserleitungen erlauben das Surfen mit Geschwindigkeiten von 1 Gbit/s und mehr. Technisch möglich sind jedoch sehr viel höhere Übertragungsraten. Auch bei größeren Distanzen von der Vermittlungsstelle zum Kunden kommt es nicht zu drastischen Bandbreitenverlusten. Welche Geschwindigkeit Sie tatsächlich nutzen können, hängt davon ab, welchen Tarif Sie bei Ihrem Dienstanbieter abschließen.

Bei der bisherigen Übertragung über Kupferkabel nimmt die Bandbreite aufgrund der physikalischen Dämpfung eines Kupferkabels bis zum Gebäude drastisch ab, weshalb nur noch ein Bruchteil der möglichen Bandbreite bei Ihnen zu Hause ankommt.

Die Vodafone GmbH (externer Link) ging aus einem europaweiten Ausschreibungsverfahren als Gewinner hervor und ist seit dem Jahr 2019 Netzbetreiber für das Netz des Zweckverbandes.

Die Erstellung des Hausanschlusses erfolgt unabhängig vom Abschluss eines Vertrags bei Vodafone. Um den Anschluss nutzen zu können, ist jedoch ein entsprechender Glasfaservertrag (z.B. von unserem Netzbetreiber Vodafone) notwendig.

Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis verpachtet ein sogenanntes „Open Access“-Netz an die Vodafone GmbH. Aufgrund vertraglicher Vereinbarung ist Vodafone dazu verpflichtet, auch jedem anderen Provider (Telekom, 1&1, etc.) die Möglichkeit einzurichten, das Netz des Zweckverbandes nutzen zu können. Diese müssen jedoch unter Umständen zunächst noch eigene Baumaßnahmen durchführen, um sich an das Netz des Zweckverbands anzuschließen.

Da hierfür auch Vereinbarungen zwischen der Vodafone GmbH und dem Dritt-Provider sowie unter Umständen noch eigene Bauleistungen des Dritt-Providers notwendig werden, empfehlen wir, vor Abschluss eines Vertrages mit dem gewünschten Provider Kontakt aufzunehmen und mit diesem die Möglichkeiten zu besprechen.

Wenn Ihre Adresse im Ausbaugebiet liegt, erstellt der Zweckverband den Hausanschluss (vom Gehweg/Straße bis ins Haus) bis zum Abschluss der Bauarbeiten in Ihrer Straße für Sie als Eigentümer kostenlos. Der Bund und das Land Baden-Württemberg fördern diesen Ausbau.

Nein, auch wenn Ihr Haus mehr als 10 Meter von der Straße entfernt ist, entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Lediglich bei außerplanmäßigen Verlegungen auf Ihren Wunsch können für Sie entsprechende Kosten entstehen.

Die derzeit unterversorgten Adressen sollen innerhalb von 3 Jahren ab Baustart mit Glasfaseranschlüssen ausgebaut werden. Nähere Informationen zum Baustart erhalten Sie rechtzeitig vor dem Beginn der Bauarbeiten.

Informieren Sie sich regelmäßig über unsere News:
News & Archiv: Übersicht aller Beiträge | Breitband für den Enzkreis (breitband-enzkreis.de)

Nein. Der Zweckverband nimmt auf jeden Fall einen Ausbau vor. Eine Vorvermarktungsquote gibt es nicht.

Ja, dies ist auch noch später möglich. Jedoch entstehen für Sie im Ausbaugebiet nur bis zum Abschluss der Bauarbeiten in Ihrer Straße keine Kosten. Anschließend können Kosten in Höhe von ca. 2.500 Euro entstehen, welche Sie selbst zu tragen haben.

Das Inhouse-Installationspaket von Vodafone für die Verlegung des Anschlusses innerhalb Ihrer Wohnräume ist nur während des für Ihre Gemeinde gültigen Vorvermarktungszeitraums kostenlos. Anschließend kostet das Installationspaket 399 €.

Fest mit einem Grundstück verbundene Sachen gehen üblicherweise in das Eigentum des Grundstückseigentümers über. Im Fall der Leitungsverlegung ist es jedoch notwendig, dass die Leitungen im Eigentum des Zweckverbands verbleiben, damit diese bestimmungsgemäß genutzt werden können.

Derzeit kann der Zweckverband in diesen Fällen aufgrund der förderrechtlichen Bestimmungen keinen Glasfaseranschluss erstellen. Sofern Sie dennoch einen Glasfaseranschluss wünschen, müssen Sie sich an die privaten Netzbetreiber wenden.

Mit dem Betrieb des verbandseigenen Glasfasernetzes hat der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis die Vodafone GmbH beauftragt. Dies betrifft auch den Abschluss und die Verwaltung der Endkundenverträge.

Der Grundstücksnutzungsvertrag ist eine Vereinbarung, mit der Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss des vorgenannten Grundstückes/Gebäudes an das digitale Hochgeschwindigkeitsnetz (Glasfasernetz) des Zweckverbandes erteilen. Den Vertrag selbst und eine Anleitung zum Ausfüllen können Sie hier herunterladen:

Der Grundstücknutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit ausgelegt. Er kann nach Ablauf von 10 Jahren mit einer Frist von 6 Wochen schriftlich gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich stillschweigend. Wenn Sie den Grundstücknutzungsvertrag kündigen, müssen wir innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen unser Glasfaserkabel und die Anschlussbox entfernen.

Hinweis: Durch eine Kündigung Ihres Vertrags beim Dienstanbieter ist der Grundstücknutzungsvertrag nicht betroffen, er besteht weiter und Sie können Ihren Glasfaseranschluss nach wie vor nutzen (z.B. wenn Sie zu einem anderen Dienstanbieter wechseln wollen).

Hier klicken: Muster Widerrufsformular

Ausbau
  1. Unterversorgte Adressen (unter 30 Mbit/s)
  2. Definition „Weißer Fleck“ über den Breitbandatlas bei Fördermittelbeantragung
  3. Gewerbegebiete (Achtung: Keine Gewerbe z.B. in Wohn- oder Mischgebieten)
  4. Schulen und Krankenhäuser

Nicht förderfähig in Wohn- und Mischgebieten:

  1. Ausreichend versorgte Adressen (über 30 Mbit/s) = „Grauer Fleck“
  2. Kabel TV (HFC)– versorgte / versorgbare Adressen = „Schwarzer Fleck“

Im Zuge einer Markterkundung wurden die Telekommunikationsunternehmen wie Telekom und Vodafone zur Versorgungslage aller einzelnen Adressen angefragt. Aus diesen Rückmeldungen wurde eine Gesamtliste der ausbaufähigen Adressen erstellt. Da es sich um ein großes Projekt handelt, können hier auch regelmäßig noch Adressen ins Ausbaugebiet aufgenommen werden. Der Zweckverband prüft gerne nochmals Ihre Adresse.

Bei Fragen hierzu, senden Sie uns bitte eine Email an: vertrag-breitband@enzkreis.de oder über das Kontaktformular der Website.

Die genaue Trassenführung wird in einem Vor-Ort-Termin mit der Baufirma festgelegt. Wir empfehlen die Verlegung entlang der anderen Versorgungsleitungen.

In der Regel erfolgt die Erschließung eines Grundstücks nicht über ein Nachbargrundstück. In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Zuleitungstrassen über Privatwege erfolgen. In diesen Fällen ist eine schriftliche Zustimmung aller Eigentümer des Privatwegs notwendig.

Für den Bau Ihres Hausanschlusses und im Störungsfall benötigen die Mitarbeiter der Bau-/Servicefirmen die Genehmigung zum Betreten Ihres Grundstücks. Die Termine werden jedoch zuvor mit Ihnen abgestimmt.

Dort wird üblicherweise ein Abzweig bis zur Grundstücksgrenze gelegt. Bei der späteren Erschließung des Grundstücks kann dann an das am Grundstücksrand abgelegte Leerrohr angeschlossen werden.

Sofern dieses im Zuge einer Baumaßnahme des Zweckverbands (z.B. mit dem Strom- oder Gasanschluss) erstellt wurde, kann es entsprechend genutzt werden. Bei selbst verlegten Leerrohren muss eine Prüfung durch die Baufirma des Zweckverbands erfolgen.

Ja, Sie benötigen dafür eine vorhandene Mehrsparteneinführung in Ihr Gebäude. Die Mehrsparteneinführung wird i.d.R. nach Ihrer Beauftragung von Ihrem Energieversorger oder Stromnetzbetreiber hergestellt, der im Rahmen dieser Arbeiten ebenfalls das Telekommunikationsleerrohr mitverlegen kann. Dieser Ausbau ist die Grundlage für das spätere Glasfasernetz bis in Ihr Gebäude.

Sobald das innerörtlich zu versorgende Gebiet eine Verbindung zu einem Technikstandort des kreisweiten Backbone-Netzes hat werden die Glasfaserkabel in die Leerrohre eingeblasen. Das Backbone-Netz ist die übergeordnete Glasfaser-Infrastruktur, die Gemeinden und Städte miteinander verbindet. Sofern Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch keinen persönlichen Provider/ Dienstanbieter ausgewählt haben, können Sie noch einen entsprechenden Vertrag abschließen.

Technik

Im Rahmen der Inhouse-Verkabelung wird ein Glasfaserkabel vom HÜP/APL zum Bestimmungsort im Haus verlegt, die Glasfaserverbindung endet am optischen Netzwerkabschluss (ONT), hier wird dann der Router/FritzBox per Netzwerkkabel angeschlossen.

Der Zweckverband errichtet das Netz bis zum Hausübergabepunkt (HÜP/APL). Die Signalversorgung erfolgt durch den von Ihnen gewählten Provider/Diensteanbieter. Im Normalfall wird EIN Glasfaserkabel zum Bestimmungsort im Haus verlegt, die weitere Verteilung ab dort erfolgt über den Router (kabelgebunden oder drahtlos). In Abhängigkeit hiervon kann zumeist eine bestehende hochwertige CAT-Verkabelung genutzt werden, was jedoch mit dem Provider/Diensteanbieter direkt abzustimmen ist.

Sofern der Router die benötigten Geschwindigkeiten unterstützt, kann dieser oft auch weiter genutzt werden. Die Anzahl der nutzbaren kabelgebundenen Endgeräte hängt von der Anzahl der Anschlüsse am Router bzw. dahinter geschalteter Verteiler ab. Bei WLAN-Nutzung gibt es praktisch keine Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Endgeräte.

Eine detaillierte Abstimmung sollte mit Ihrem gewählten Provider entsprechend Ihrer vorhandenen Geräte (Router und Endgeräte) sowie ihrer eigenen Verkabelung erfolgen.

Zweckverband:
Die passive Technik, also Leerrohre, Glasfaserkabel und Abschlusspunkt (HÜP/APL), werden vom Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis geliefert und über ein Subunternehmen installiert.

Provider:
Der ONT und ggf. der Router kommen vom Provider/Diensteanbieter, mit dem Sie als Endkunde einen Vertrag abschließen.

  1. Kunststoff-Leerrohr mit Glasfaserkabel (Eigentum des Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis)
  2. Glasfaserabschlusspunkt (HÜP/APL) (Eigentum des Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis
  3. In Abhängigkeit vom gewählten Provider/Diensteanbieter zumeist ein Netzabschluss (ONT) zur Umwandlung von optischen Signalen auf elektrische Signale (Eigentum des Dienstanbieters)
  4. Router (vom Provider/Diensteanbieter bzw. von Ihnen beigestellt): Die Abstimmung sollte mit dem Provider/Diensteanbieter erfolgen.
Komponenten eines Glasfaseranschlusses, ©Vodafone GmbH
Komponenten eines Glasfaseranschlusses
©Vodafone GmbH

Ja. Der Zweckverband errichtet ein komplett neues Glasfasernetz, parallel zu bereits bestehenden Netzen. Diese werden nicht zurückgebaut.

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