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Aufgaben des Zweckverbands

Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis ist für alle Belange des Breitbandausbaus – Planung, Bau und Verwaltung – in den Verbandskommunen zuständig. Dazu gehört insbesondere die Beratung der Verbandsmitglieder bezüglich des Ausbaus, die Abstimmung der Planungen, Festlegung einer Ausbau-Reihenfolge, Durchführung der erforderlichen Ausschreibungen – wie z.B. die Vergabe des Netzbetriebs an einen geeigneten Netzbetreiber-, Fördermittelbeantragung und die Verwaltung der fertiggestellten Glasfaserleitungen im Enzkreis.

Zudem ist der Zweckverband auch Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger des Enzkreises für Fragen bezüglich des Glasfaser-Ausbaus sowie für den im Enzkreis zuständigen Netzbetreiber Vodafone.

Ziel des Zweckverbands ist eine dauerhafte und nachhaltige Verbesserung der Internetzugänge für private Haushalte, Gewerbebetriebe und sonstige Nutzer im Zweckverbandsgebiet, indem Glasfaser-Leitungen im ganzen Enzkreis bis ins Haus gebaut werden sollen. Dadurch soll jedem Einwohner im Enzkreis eine Übertragungsrate von min. 30 Mbit/s zur Verfügung stehen.

Die Satzung des Zweckverbandes legt die Verbandsmitglieder, Organisation, Abläufe und Zuständigkeiten, Finanzbeziehungen und vieles weiteres fest.

Mitglieder

Im Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis sind 25 Kommunen des Enzkreises mit insgesamt 65 Ortschaften und einer Gesamteinwohnerzahl von ca. 155.000 Einwohnern organisiert. Der Enzkreis selbst ist ebenfalls Mitglied des Zweck­verbandes. Folgende Enzkreis-Kommunen sind Mitglied im Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis:

  • Birkenfeld (Birkenfeld, Gräfenhausen)
  • Eisingen,
  • Engelsbrand (Engelsbrand, Grunbach, Salmbach),
  • Friolzheim,
  • Heimsheim
  • Illingen (Illingen, Schützingen)
  • Kämpfelbach (Ersingen, Bilfingen)
  • Keltern (Dietlingen, Ellmendingen, Weiler, Niebelsbach, Dietenhausen),
  • Kieselbronn
  • Knittlingen (Knittlingen, Freudenstein-Hohenklingen, Kleinvillars)
  • Königsbach-Stein (Königsbach, Stein)
  • Maulbronn (Maulbronn, Zaisersweiher, Schmie)
  • Mönsheim
  • Neuenbürg (Neuenbürg, Arnbach, Dennach, Waldrennach)
  • Neuhausen (Neuhausen, Hamberg, Steinegg, Schellbronn)
  • Neulingen (Bauschlott, Göbrichen, Nußbaum)
  • Niefern-Öschelbronn (Niefern, Öschelbronn)
  • Ölbronn-Dürrn (Ölbronn, Dürrn)
  • Ötisheim (Ötisheim, Corres, Erlenbach, Schönenberg)
  • Remchingen (Wilferdingen, Singen, Nöttingen, Darmsbach)
  • Sternenfels (Sternenfels, Diefenbach)
  • Straubenhardt (Conweiler, Langenalb, Pfinzweiler, Feldrennach, Ottenhausen, Schwann)
  • Tiefenbronn (Tiefenbronn, Mühlhausen, Lehningen)
  • Wimsheim
  • Wurmberg (Wurmberg, Neubärental)

Satzung

Die in der Verbandsatzung aufgeführten Verbandsgemeinden sowie der Enzkreis bilden einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ). Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis“ und hat seinen Sitz beim Landratsamt Enzkreis in 75177 Pforzheim, Zähringerallee 3.

Entsprechend der Verbandssatzung hat der Zweckverband insbesondere zur Sicherstellung und einer dauerhaften und nachhaltigen Verbesserung der erforderlichen Breitbandversorgung die Aufgaben, Anlagen zur Breitbandversorgung der Gewerbebetriebe, der Privathaushalte und sonstiger Nutzer im Zweckverbandsgebiet zu planen, weiterzuentwickeln, zu bauen, zu unterhalten und zu verwalten.

Dazu gehört auch die Organisation und Durchführung dafür erforderlicher Ausschreibungen, wie z.B. zur Planung und Bau der Anlagen und Vergabe des Netzbetriebs.

Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende. Die Organisation des Zweckverbandes ist im Detail der Verbandssatzung zu entnehmen.

Ausschreibungen

Der Zweckverband Breitbandversorgung im Enzkreis beabsichtigt den Bau von Glasfasernetzen (NGA – Netzen) einschließlich der Errichtung von Hausanschlüssen in den Gemeinden Knittlingen und Wurmberg zu vergeben. Der Auftragsumfang beinhaltet auch die Durchführung des Hausanschlussmanagements.

Aus den Dokumenten ergeben sich die näheren Einzelheiten für das Vorhaben und die für den Teilnahmewettbewerb erforderlichen Unterlagen.
Die zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers können aus der Anlage Aufgabenbeschreibung entnommen werden.

Diese Daten können über die Vergabe-Plattform der Deutschen eVergabe unter: Deutsche eVergabe Unternehmen | Vergabeportal (deutsche-evergabe.de) abgerufen werden.

Gern senden wir Ihnen diese Unterlagen auch auf Anfrage zu. Bitte nehmen Sie hierzu bitte mit der Geschäftsstelle des Zweckverbandes unter der Telefonnummer 07231/308-6800 oder per E-Mail an breitband@enzkreis.de Kontakt auf.