Das Markterkundungsverfahren (MEV) nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) ist für alle Mitgliedsgemeinden gestartet.
Der Zweckverband fordert alle Telekommunikationsunternehmen (TKU) auf, baldmöglichst, jedoch spätestens bis 17.10.2023 00:00 Uhr rechtsverbindlich mitzuteilen, ob Sie innerhalb der nächsten drei Jahre die angefragten Adressen entsprechend dem in der Markterkundung ermittelten Bedarf erschließen wollen.
Hier finden Sie das Anschreiben an die TKU.
Hier finden Sie den Link zum Förderportal (externer Link).
Häufig gestellte Fragen:
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